Anlage zum Antrag auf (AZR)
Zustimmung der vorgesetzten Person

Bitte die Seite drucken, ausfüllen und unterschrieben im BITE-Antragsformular
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Frau/Herr   ________________________________________ beantragt wie folgt:
AZR im Zeitraum :
Wochenarbeitszeit neu:
Begründung:

Wichtige Hinweise für Tarifbeschäftigte und Beamte:

Tarifbeschäftigte:

  • Eine zeitanteilige Umrechnung des vorangegangenen Urlaubsanspruchs bei Minderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist gemäß europäischer und nationaler Rechtssprechung und daraus folgender Anweisung des Personalamtes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht statthaft. Daraus folgt: a) Bei Minderung der täglichen Arbeitszeit (weniger Stunden pro Tag) b) bei Minderung der Arbeitstage pro Woche und der täglichen Arbeitszeit ist der Urlaub, der bis zur beantragten Arbeitszeitänderung erworben wurde, im vollen Umfang von dem oder der Beschäftigten abzuwickeln. c) Bei Minderung der Arbeitstage pro Woche unter Beibehaltung der bisherigen täglichen Arbeitszeit ist bis zur beantragten Arbeitszeitänderung nur der Urlaub zu nehmen, der den neuen Anspruch übersteigt. Eine abschließende Bearbeitung des Antrages auf Arbeitszeitwechsel ist erst nach Vorlage eines genehmigten Urlaubsantrags möglich, sofern Resturlaubsansprüche bestehen.
    Gem. § 8 TzBfG ist die Entscheidung über den Antrag der/dem Beschäftigten spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung mitzuteilen.

    Beamte:
    Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG geht von einem werterhaltenden, taggenauen Bestandsschutz des Urlaubsanspruchs aus. Im Fall eines Wechsels der Arbeitszeit bzw. der Verteilung der Arbeitszeit darf der bereits erworbene aber noch nicht erfüllte Urlaubsan-spruch im Rahmen der neuen Arbeitszeitregelung nicht verringert werden oder – gemessen an der Arbeitszeit an „Wert“ verlieren. Es bedarf daher einer abschnittsweisen Ermittlung der Urlaubsansprüche. Die abschnittsweise Betrachtung wirkt sich einerseits auf die Urlaubs-dauer aus, andererseits wird dem einzelnen Urlaubstag ein taggenauer Stundenwert zuge-ordnet und gemessen an dem neuen Urlaubsanspruch wieder in Tage und ggf. Reststunden, die zu einer Erhöhung des Gleizeitguthabens führen, umgerechnet. Selbiges gilt im Beamtenbereich aber auch bei einer Erhöhung der Arbeitszeit. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs nach Arbeitszeitwechsel erfolgt im Servicebereich Personal. Bitte teilen Sie uns daher die zum Arbeitszeitwechsel voraussichtlich noch bestehenden Resturlaubstage mit.

    Für Fragen stehen Ihnen die Teamleiterinnen des Servicebereichs Personal gern zur Verfügung.

    Ich bin mit der beantragten Maßnahme einverstanden und nehme die Hinweise zur Kenntnis.

     Datum/Unterschrift (vorgesetzte Person) __________________________________________________

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